Postoperative Infekte am Bewegungsapparat können zum Vorwurf eines ärztlichen Behandlungsfehlers führen. Untersuchungsziel war, Anerkennungsrate und Art gutachtlich bestätigter Fehler festzustellen, um Vermeidungsstrategien anzubieten. 261 Bescheide zu vermuteten Behandlungsfehlern bei postoperativen Infekten am Bewegungsapparat wurden retrospektiv ausgewertet. Die Anerkennungsrate betrug 43,7 %. Häufigster Fehler war die verspätete Diagnose (34,2 %), gefolgt von inkonsequenter Therapie (27,2 %) und insuffizienter operativer Revision (5,3 %). In 33,3 % lagen Fehlerkombinationen vor. Die meisten Fehler wurden bei Infektionen nach Eingriffen an der Hand und Osteosynthesen großer Knochen vermutet. Die Anerkennungsrate war nach Gelenkpunktionen am höchsten (69,2 %). In 15,3 % wurden Dokumentationsmängel attestiert. Die Mehrzahl der Fehler resultierte aus diagnostischer und therapeutischer Unsicherheit, die z. B. durch eine klare Infektdefinition, Einholen einer zweiten Meinung, „Second-look-Operation“, unverzögerte und radikale Revisionseingriffe, sorgfältige Nachkontrolle und disziplinierte Dokumentation vermeidbar wären.