Bei der Übertragung zahnärztlicher Aufgaben an nicht approbierte zahnärztliche Mitarbeiter muss Zurückhaltung geübt werden. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Voraussetzungen der Delegation und zeigt die Konsequenzen unzulässiger Einbindung nachgeordneter Mitarbeiter in die heilberufliche Tätigkeit auf.