Am 3. April 2014 wurde die eIDAS-Verordnung (Regulation on Electronic Identification and Trust Services for Electronic Transactions in the Internal Market) [1] durch das EU-Parlament angenommen. Vorangegangen waren ein vieldiskutierter Entwurf vom 4. Juni 2012 sowie Expertengespräche. Die Neufassung soll die Signatur-Richtlinie der EU aus dem Jahr 1999 ablösen und die Nutzung von eID-Systemen und Vertrauensdiensten europaweit vereinheitlichen.