Zulassungsbegrenzung/Hochschulrecht GG Art. 12 Abs. 1; HZG §5 Abs. 4; LHG §34 Abs. 1; KapVO VII §§11, 12

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作者
机构
关键词
D O I
10.1007/s00350-014-3731-2
中图分类号
学科分类号
摘要
1. §11 KapVO VII lässt sich nicht entnehmen, dass die Berücksichtigung von Dienstleistungen der vorklinischen Lehreinheit für einen nicht zugeordneten Studiengang voraussetzt, dass die den Ausbildungsaufwand des nicht zugeordneten Studiengangs bestimmenden Faktoren (Stundenzahl, Anrechnungsfaktor, Betreuungsrelation) umfassend in der Form der Satzung durch den Senat der Hochschule beschlossen werden müssten. Eine solche Normierungspflicht ergibt sich auch nicht aus verfassungsrechtlichen Bestimmungen.
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