Der Gesundheitsfonds kommt — und mit ihm zahlreiche Veränderungen, die auch für die Ärzte von Bedeutung sein werden. Künftig werden die Beiträge nicht mehr von den einzelnen Kassen je nach Bedarf festgesetzt, sondern von der Bundesregierung festgelegt. Je nach Alter, Geschlecht und Morbidität ihrer Versicherten bekommen die Kassen dann Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds, die ihnen für die Versorgung ihrer Versicherten zur Verfügung stehen.