Die Bundesregierung will die rechtsförmlich beschlossene Energiewende voranbringen. An der Umsetzung
hapert es indes gegenwärtig aus verschiedenen Gründen. Unter anderem wird beklagt, dass die strengen
Normen des Umweltschutzrechts dem Ausbau der erneuerbaren Energien im Wege stehen. Planer und Betreiber
von Windenergieanlagen haben sich insb. mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben des Habitat- und Artenschutzrechts
auseinanderzusetzen. Dieser Beitrag untersucht, welche gesetzlichen Bindungen bestehen, welche Entscheidungsspielräume
die Zulassungsbehörden haben und insb. welche gesetzlichen Ausnahmen zum Ausbau der regenerativen
Energieerzeugung herangezogen werden können.