Rechtsschutz gegen die Streichung eines stofflichen Medizinproduktes aus der Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte in Anl. V der AM-RL des G-BA GG Art. 3 Abs. 1; SGB V §§31 Abs. 1 S. 2, 34 Abs. 6, 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 6, 12 Abs. 1; VerfO G-BA Kapitel 4, §§7 Abs. 4, 38, 39, 40; AM-RL G-BA §§28, 29

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作者
机构
关键词
D O I
10.1007/s00350-018-5000-2
中图分类号
学科分类号
摘要
1. Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist in den Fällen die statthafte Klageart gegen die Streichung eines stofflichen Medizinproduktes aus der Anl. V zu der AM-RL des G-BA, wenn sich der Verwaltungsakt zur Ankündigung der Streichung eines stofflichen Medizinproduktes aus der Anl. V zur AM-RL durch Vornahme der Normänderung in Folge der Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Bescheides erledigt hat.
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