Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich der Wasserpolitik; Verpflichtung, eine Verschlechterung
des Zustands der Wasserkörper zu verhindern, und Verpflichtung, die aktive Beteiligung aller interessierten
Stellen an der Umsetzung der Richtlinie zu fördern; Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren
und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten; Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz; Vorhaben,
das Auswirkungen auf den Zustand der Gewässer haben kann; Möglichkeit, sich auf Rechte aus der
Richtlinie 2000/60/EG zu berufen; Verlust der Parteistellung und der Befugnis zur Beschwerdeerhebung bei
fehlender rechtzeitiger Geltendmachung der Rechte aus der Richtlinie 2000/60/EG im Verwaltungsverfahren
D O I:
10.1007/s10357-018-3352-z