Erhaltung der wildlebenden Vogelarten; Untersagung sämtlicher Methoden zum Fang von Vögeln; Genehmigung,
hiervon abweichend eine traditionell übliche Methode anzuwenden; Fehlen einer anderen zufriedenstellenden
Lösung; Begründung des Fehlens einer ‘anderen zufriedenstellenden Lösung’ allein
mit der Bewahrung dieser traditionellen Methode; Nationale Rechtsvorschriften, die den Fang von Vögeln
unter Verwendung von Leimruten zulassen
D O I:
10.1007/s10357-021-3830-6