In diesem Beitrag wird ein bislang in der Diskussion über die Gestaltung des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) nicht betrachtetes Konzept vorgestellt. Dieses Konzept erfüllt die rechtlichen Anforderungen des Verfahrensrechts und des Datenschutzes. Obendrein stellt es für den Betreiber des EAP vermutlich die wirtschaftlichste und für die Antragsteller absehbar die sicherste Löung dar. Die Kernidee besteht darin, den Antragsteller nicht erst beim EAP sondern bereits auf dessen PC in den Beantragungs-Workflow einzupassen. Im Nebeneffekt wird dadurch eine sichere Infrastruktur zur vermutlich ohnehin unvermeidlichen Direktkommunikation mit den Verwaltungen bereitgestellt.