Prüfpflichten des Betreibers einer BewertungsplattformBGB 1004 Abs. 1 analog i.V. mit 823 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 3

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作者
机构
关键词
D O I
10.1007/s00350-022-6404-6
中图分类号
学科分类号
摘要
1. Der Hostprovider hat im Fall eines konkreten Hinweises auf einen solchen Rechtsverstoß, der auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer zu bejahen ist, die Beanstandung an den für den Inhalt Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterzuleiten. Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist aus, hat der Provider von einer Berechtigung der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag ist zu löschen. Erfolgt dies nicht, ist er mittelbarer Störer.
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