Nur das absolut Nötige ist vorgesehen

被引:0
作者
Peter H. G. Esser
机构
关键词
D O I
10.1007/s12614-018-7451-2
中图分类号
学科分类号
摘要
Behandlung nach dem Basistarif. Der Behandler hatte dem Zustandekommen eines privaten Behandlungsvertrages zu den Bedingungen des Basistarifs zugestimmt? Er darf dann ohne den vorherigen Abschluss einer abweichenden Vergütungsvereinbarung nach § 2 (1, 2) GOZ gesetzmäßig (§ 75 Abs. 3a SGB V) nur bis zum 2,0-fachen Satz für GOZ-Leistungen liquidieren, für GOÄ-Leistungen maximal nur den 1,8-fachen und für Röntgenleistungen den 1,38-fachen Satz.
引用
收藏
页码:56 / 56
相关论文
empty
未找到相关数据