Generika in der EpilepsietherapieWas ist zu beachten?Generics in antiepileptic drug therapy: What has to be considered?

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作者
Günter Krämer
Dieter Dennig
Dieter Schmidt
Bettina Schmitz
Hermann Stefan
Bernhard J. Steinhoff
Ulrich Stephani
Stefan Stodieck
机构
[1] Schweizerisches Epilepsie-Zentrum,Medizinischer Direktor
[2] Neurologische Praxis,undefined
[3] Forschungsgruppe Epilepsie,undefined
[4] Neurologische Klinik und Poliklinik der Charité,undefined
[5] Neurologische Universitätsklinik,undefined
[6] Klinik für Erwachsene Epilepsiezentrum Kork,undefined
[7] Klinik für Neuropädiatrie der Universitätskinderklinik,undefined
[8] Epilepsiezentrum Hamburg,undefined
来源
Zeitschrift für Epileptologie | 2006年 / 19卷 / 1期
关键词
Generika; Antiepileptika; Aut idem; Generic preparations; antiepileptic drugs; aut idem;
D O I
10.1007/s10309-006-0155-7
中图分类号
学科分类号
摘要
Die Zulassung von Generika für die ersten beiden der so genannten neuen Antiepileptika (Gabapentin und Lamotrigin) ist für die Deutsche Gesellschaft für Epileptologie (DGfE) Anlass, in Ergänzung zu einem früheren Kommentar zur „Aut-idem“-Problematik aus medizinischer Sicht erneut zum Einsatz von Generika in der Therapie mit Antiepileptika Stellung zu nehmen. Bei einer Neueinstellung oder ohnehin erforderlichen Umstellung einer antiepileptischen Therapie können sie meist problemlos eingesetzt werden. Bei bestehender Einstellung mit Anfalls- und Nebenwirkungsfreiheit sollte ein unbedachter Wechsel von Originalpräparat zu Generikum, von einem Generikum-Präparat zu einem anderen oder von einem Generikum auf ein Originalpräparat unterbleiben. Die DGfE empfiehlt deswegen sowohl entsprechende Angaben auf dem Rezept (Ankreuzen des „aut idem“-Kästchens oder Angabe bzw. Stempel „keine Substitution“) als auch eine Information der Betroffenen oder ihrer Angehörigen. Die mit dem Wechsel zwischen verschiedenen Fertigarzneimitteln eines Wirkstoffs verbundenen Risiken müssen sowohl aus Sicht des behandelnden Arztes als auch aus Sicht der Betroffenen vertretbar gering sein. Bei Anfalls- und Nebenwirkungsfreiheit müssen Betroffene vor einer geplanten Umstellung über das Risiko eines Anfallsrezidivs bzw. von neu auftretenden Nebenwirkungen informiert werden und ihre Zustimmung geben. Ansonsten setzt sich der Arzt bei auftretenden Problemen Schadensersatzansprüchen aus.
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