Heilbehandlungen in der Human- und Zahnmedizin, die im Rahmen der Tätigkeit als Arzt oder Zahnarzt ausgeübt werden, sind von der Umsatzsteuer befreit. So einfach das klingt, so kompliziert ist es im Detail. Die für Zahnarztpraxen relevante Rechtsentwicklung im Bereich der Umsatzsteuer wurde in den vergangenen Jahren häufig durch Entscheidungen auf europäischer Ebene bestimmt.