1]. Doch liefert diese keine unumstrittenen Vorgaben. Vielmehr bieten verschiedene staatsphilosophische und verfassungstheoretische Haltungen unterschiedliche Orientierungen. Daher dürfen die allein staatsorientierten Ausführungen Fiedlers [2] an dieser Stelle nicht unwidersprochen bleiben, soll Informatikern keine einseitige Sicht der Rechtswissenschaft auf die Probleme von Recht, Staat und Demokratie im Cyberspace geboten werden.