Die Schweigepflicht in der Sozialen Arbeit dient auch dem Schutz des Persönlichkeitsrechts. Sie beruht auf arbeitsvertraglichen und strafrechtlichen Grundlagen. Es gibt zahlreiche Situationen, in denen man die Schweigepflicht brechen muss oder darf. Verletzungen der Schweigepflicht führen eher selten zu rechtlichen Konsequenzen.