2014/15 hat die enorme Zahl von Visaanträgen syrischer und jesidischer Flüchtlinge an bestimmten deutschen Auslandsvertretungen die Beschäftigten an die Grenzen ihrer Belastbarkeit geführt. Als Arbeitgeber musste das Auswärtige Amt Beschäftigte bei der Bewältigung außerordentlicher Belastungen unterstützen, um Schaden von ihrer Gesundheit abzuwenden. Deshalb wurde Supervision als Instrument der Personalfürsorge über 18 Monate von 2016–2018 an diesen Auslandsvertretungen implementiert. Der Artikel beschreibt die Ausgangssituation und diskutiert Auswirkungen der Intervention vor ihrem interkulturellen Hintergrund.