Eine medikamentöse Rezidivprophylaxe bei Morbus Crohn ist weder nach einer medikamentös induzierten Remission noch nach einer operativ induzierten Remission bedeutsam. Angesichts der vorliegenden Daten ist vertretbar, daß nach Resektion des befallenen Darmabschnittes versucht wird, mit einer geeigneten 5-ASA-Präparation ein Rezidiv zu verhindern, dies muß momentan aber eine individuelle Entscheidung bleiben, nachdem man dem Patienten die Vorteile und Nachteile dieser Therapie erklärt hat. Die Gabe von Immunsuppressiva wie Azathioprin oder 6-Mercaptopurin ist vermutlich wirksamer, aber gleichzeitig mit deutlich höheren Nebenwirkungsraten behaftet und somit auch nicht allgemein zu empfehlen. Die neuen Ansätze, z. B. durch Antikörper gegen Tumor-Nekrose-Faktor sind von Interesse, bieten derzeit aber auch keinen Anlaß für eine praktische Therapieempfehlung. Somit bleibt festzuhalten, daß derzeit keine medikamentöse Rezidivprophylaxe als gesichert empfohlen werden kann, der Einsatz der verschiedenen beschriebenen Möglichkeiten bleibt der Disposition des behandelnden Arztes aufgrund der Wünsche des Patienten und der individuellen Situation (Lokalisation der Erkrankung, Ausmaß der operativen Intervention, Anamnese bzgl. Rezidiven) überlassen. Erst die bessere Kenntnis der Ätiologie und Pathogenese sowie die mögliche Subtypisierung von Patienten mit Morbus Crohn wird es ermöglichen, bessere Maßnahmen zur Rezidivprophylaxe zu definieren.