Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 4.4.2006 die letztinstanzlich durch das OLG Düsseldorf bestätigte Anordnung einer präventiv-polizeilichen Rasterfahndung in Nordrhein-Westfalen wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aufgehoben. Die Autoren zeichnen die wesentlichen Argumentationslinien des BVerfG nach und beleuchten die Auswirkungen auf sicherheitspolitische Überlegungen sowie auf die vollzugspolizeiliche Praxis.