Datenverarbeitung ist ein integraler Bestandteil polizeilicher Tätigkeit. Ihre Rechtmäßigkeit
beschäftigt immer wieder deutsche Gerichte. Dabei steht regelmäßig die Frage im Vordergrund,
ob eine ausreichende gesetzliche Erlaubnis für die Datenverarbeitung vorliegt. Ein effektiver Schutz
natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten setzt aber auch technische und organisatorische
Maßnahmen voraus, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und Betroffenenrechte
geschützt werden. Dies betrifft unter anderem die Einbindung des behördlichen Datenschutzbeauftragten,
die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, das Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses, die
Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, die Gewährleistung von Datensicherheit,
die Beachtung von Protokollierungspflichten, die Vornahme von Maßnahmen zum Datenschutz durch Technikgestaltung
und schließlich auch die Einhaltung von Benachrichtigungspflichten bei Verletzung des Schutzes personenbezogener
Daten.