1. Die Regelungen des §2 Abs. 7 BMV-Ä i.V.m. Anlage 9.1 BMV-Ä finden in §72
Abs. 2 i.V.m. §82 Abs. 1 S. 1 SGB V eine den Anforderungen des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips
an die Delegation von Normsetzung an die Träger funktionaler Selbstverwaltung entsprechende Grundlage.