Der Klimawandel wird als eine der größten Herausforderungen der Gesellschaft in den nächsten Jahrzehnten bis Jahrhunderten gesehen. Ein Fokus gesetzgeberischer Aktivitäten liegt daher auf dem Themenkomplex der Nachhaltigkeit. So wurde auf EU-Ebene im Januar 2023 eine umfassende nichtfinanzielle Berichtspflicht etabliert. Im Bereich der Nachhaltigkeit in Lieferketten sind sowohl die EU als auch der nationale Gesetzgeber aktiv. Hieraus ergeben sich bereits jetzt und in Zukunft erst recht auch Rechtspflichten für die Akteure des Gesundheitswesens. Zudem zeichnet sich aufgrund einer EU-Richtlinie ein Kritis-Dachgesetz ab, das Akteure des Gesundheitswesens zu Schutzmaßnahmen vor Naturereignissen verpflichten wird. Hierüber vermittelt der Beitrag einen Überblick. Er geht außerdem auf eine mögliche Erweiterung des SGB V im Bereich der Nachhaltigkeit ein.