Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat entsprechend dem Sozialgesetzbuch VI den Auftrag, die Erwerbsfähigkeit ihrer Versicherten zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Um dieses Ziel zu erreichen, bietet die DRV ihren Versicherten Leistungen zur Teilhabe an. Das sind einerseits Leistungen zur Prävention und medizinischen Rehabilitation (Reha) und andererseits Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation). Um diesen Auftrag bestmöglich zu erfüllen, begann die DRV in den 1990er-Jahren mit wissenschaftlicher Unterstützung Instrumente der externen Qualitätssicherung (QS) einzuführen. Das System wurde 1997 fest etabliert. Seither nehmen alle rentenversicherungseigenen Rehaeinrichtungen sowie die von der DRV federführend belegten Rehaeinrichtungen verpflichtend daran teil.