Die bis 12.12.2010 ins deutsche Recht umzusetzende Abfallrahmenrichtlinie stärkt die Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Abfällen. Zudem eröffnet sie neue Möglichkeiten einer Produktanerkennung nach Verwertung von Abfällen und beseitigt Unklarheiten vor allem bezüglich der Abgrenzung zwischen Verwertung und Beseitigung. Mit diesem Beitrag sollen für die deutsche Abfallwirtschaft bedeutsame Neuerungen schlaglichtartig beleuchtet werden.