Wann ist erheblich “erheblich”? Beurteilungskriterien für Gebietsbeeinträchtigungen nach der FFH-Richtlinie in Abgrenzung zum Artenschutz und zur Eingriffsregelung

被引:0
作者
Bernd Thyssen
机构
[1] Andrea Versteyl Rechtsanwälte,
关键词
D O I
10.1007/s10357-009-1790-3
中图分类号
学科分类号
摘要
Die “erhebliche Beeinträchtigung” begegnet Vorhabensträgern und Genehmigungsbehörden in den Stellungnahmen von Fachbehörden und Umweltverbänden in sehr unterschiedlichen tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhängen, in denen dem Begriff auch eine unterschiedliche Bedeutung zukommt. Der Beitrag soll für die Bereiche immissionsschutzrechtlicher Vorhaben und Planfeststellungen einen Überblick über den Begriff der “erheblichen Beeinträchtigung” aus dem Naturschutzrecht geben. Dabei soll besonders auf die Neuerungen nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts – Westumfahrung Halle, Bau der A44, Hessisch Lichtenau, und Nordumfahrung Bad Oeynhausen – eingegangen werden.
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