Mit Beginn des Jahres 2004 lösen neue Falldefinitionen des
Robert Koch-Instituts (RKI) die im Jahr 2001 eingeführten
Falldefinitionen ab. Die neue Ausgabe enthält Definitionen für
53 Übermittlungskategorien von Einzelfällen, die im Rahmen des
Infektionsschutzgesetzes (IfSG) von den Gesundheitsämtern über
die Landesbehörden an das RKI zu übermitteln sind. Die neuen
Falldefinitionen berücksichtigen die fortschreitende Entwicklung
der Labormethoden und durch systematische Evaluierung
identifizierte Hinweise zur Verbesserung. Die Falldefinitionen
bestehen aus 3 Evidenztypen—klinisches Bild, labordiagnostischer
Nachweis, epidemiologische Bestätigung—, die jeweils krankheits-
bzw. erregerspezifische Prüfkriterien enthalten. Aus der
Kombination der 3 Evidenztypen ergeben sich 5
Falldefinitionskategorien: klinisch diagnostizierte Erkrankung,
klinisch-epidemiologisch bestätigte Erkrankung,
klinisch-labordiagnostisch bestätigte Erkrankung,
labordiagnostisch nachgewiesene Infektion bei nicht erfülltem
klinischen Bild, labordiagnostisch nachgewiesene Infektion bei
unbekanntem klinischen Bild.