Es fällt auf, dass immer wieder, besonders im Herbst, wenn die Drückjagdsaison ansteht,
vermehrt juristisch/wildbiologische Abhandlungen erscheinen über die enge Bindung des Rotkalbes zu
seinem Muttertier, sein Selbständigwerden und über die Sozialstrukturen des Rotwilds allgemein,
weil die Verbotsnormen des Bejagens von Elterntieren keine konkreten Aussagen darüber machen, von wann
bis wann die Verbote gelten sollen.