Die transfusionsgesetzlich geforderten Richtlinien der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts zu Hämotherapie schreiben unter anderem ein konkret definiertes anwendungsbezogenes Qualitätssicherungssystem mit Transfusionsverantwortlichem, Transfusionsbeauftragten und Transfusionskommission vor, dessen Umsetzung und Einhaltung nach Eigenverantwortung und Maßgabe der Ärzteschaft von einem unabhängigen und übergeordneten Qualitätsbeauftragten überwacht werden soll. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der detaillierten Definition des Aufgabengebietes des Qualitätsbeauftragten, dessen Kompetenz und notwendiger Qualifikation. Dargestellt wird weiterhin die durch Gesetz und Richtlinien vorgegebene Begründung der konkreten Aufgabenabgrenzung und Verantwortungsaufteilung zwischen den verschiedenen in der Hämotherapie Verantwortlichen und Beauftragten [1]. Zudem werden Einzelheiten zu einem sinnvollen Prüfkatalog im Rahmen von Selbstinspektionen diskutiert. Ziel ist die Sicherstellung der Etablierung, Fortschreibung und Weiterentwicklung eines effizienten evidenz- und transparenzbasierten Qualitätssicherungssystems in der Hämotherapie.