Stellt sich eine schwangere Patientin in der Zahnarztpraxis mit Schmerzen vor, ist der Behandler oft verunsichert, was er überhaupt machen darf und welche Behandlungen bis nach der Geburt aufgeschoben werden sollten. Insbesondere bei der Parodontitisbehandlung sind viele Zahnärzte zurückhaltend, da die Patientinnen häufig keine Beschwerden angeben. Am sinnvollsten ist die zahnärztliche Behandlung vor geplanter Schwangerschaft (präkonzeptionell). Aber auch die bereits schwangere Patientin sollte in den ersten Monaten parodontal und dental untersucht werden. Mundhygieneinstruktion und professionelle Zahnreinigung sollen helfen, mögliche gingivale Entzündungen zu reduzieren, da diese oft in ihrer Ausprägung bis zum Ende der Schwangerschaft zunehmen. Wird eine Parodontitis festgestellt, sollte eine systematische Parodontalbehandlung durchgeführt werden, denn auch hier ist ein Schub der Erkrankung zu erwarten. Eine adjuvante Antibiotikagabe sollte gut abgewogen und möglicherweise gemeinsam mit dem Gynäkologen besprochen werden. Ob parodontalpathogene Keime oder deren Stoffwechselprodukte negativen Einfluss auf den Schwangerschaftsverlauf haben können, ist trotz vieler Hinweise noch nicht geklärt. Da jedoch die Vorteile der frühzeitigen Parodontitisbehandlung überwiegen, sollte diese nicht bis zum Zeitpunkt nach der Geburt verschoben werden.