Können spanische, rumänische oder italienische Strafverfolger Provider in Deutschland bald
zur Herausgabe von Daten verpflichten, ohne dass deutsche Behörden involviert sind? Dies soll die
"Verordnung über europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische
Beweismittel in Strafsachen" ermöglichen, die derzeit im EU-Parlament diskutiert wird. Aus Sicht des
Grundrechtsschutzes bestehen erhebliche Bedenken gegen den Vorschlag. Gleichzeitig verhandelt die Kommission
bereits ein Abkommen mit den USA, das den Zugang zu elektronischen Beweismitteln deutlich vereinfachen soll.