Die wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele und ihre Beachtung im Rahmen der Planung von Infrastruktur-
und Bauvorhaben sind seit der Weservertiefungs-Entscheidung vom 1.7.2015 (C-461/13) in aller Munde. Ihre
saubere Abarbeitung in einem eigenen “Wasserrechtlichen Fachbeitrag” oder “Fachbeitrag
Wasserrahmenrichtlinie” ist zum täglichen Geschäft der Planungsbüros und beratenden
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen geworden. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über
die materiell-rechtlichen Anforderungen, die sich in diesem Zusammenhang aus 47 WHG und den dort geregelten
Bewirtschaftungszielen für das Grundwasser ergeben.