Versehentliche Wundspülung mit Flächendesinfektionsmittel stellt einen groben Behandlungsfehler dar BGB §§253 Abs. 2, 280 Abs. 1, 611, 823 Abs. 1; ZPO §§287 Abs. 1, 531 Abs. 2

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作者
机构
关键词
D O I
10.1007/s00350-013-3541-y
中图分类号
学科分类号
摘要
1. Das versehentliche, aber ohne weiteres vermeidbare Spülen einer offenen Wunde (hier entzündete weibliche Brust) mit einem zum Reinigen von Böden und Möbeln vorgesehenen Flächendesinfektionsmittel stellt einen groben Behandlungsfehler dar.
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