Am 6. Mai 2019 hat die Satzungsversammlung der Rechtsanwaltschaft eine Änderung der Berufsordnung
für Rechtsanwälte (BORA) beschlossen, die zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist.1 Insbesondere
zielt eine Ergänzung des § 2 BORA darauf ab, Rechtsanwälten den Versand unverschlüsselter
E-Mails zu ermöglichen. Dies ergibt sich aus einem Prüfvermerk des Bundesministeriums für
Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) vom 26. Juni 2019.2 Welche Wirkung kommt der Norm vor dem Hintergrund
der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu?