Die UVP hat sich inzwischen als das zentrale Element bei der Behandlung von Umweltauswirkungen von
Vorhaben etabliert. Kerngedanke der UVP, die inzwischen in zwei EU-Richtlinien für verschiedene Rechtsakttypen
geregelt ist, ist es, vor Aufstellung von Plänen und Programmen und der Durchführung von potentiell
umweltbelastenden Projekten deren jeweilige Umweltauswirkungen in einem rechtlich geordneten und transparenten
Verfahren zu prüfen und bei der anschließenden Entscheidung zu berücksichtigen.