In dieser Arbeit werden die Altersgrenzen im Recht ausgemacht. Dazu ist zweierlei vorauszuschicken: Erstens handelt es sich bei rechtlichen Festlegungen bezüglich des Alters vor allem um Festlegungen, die auf einem Konsens beruhen, der sich in der Gesetzgebung manifestiert hat. Zweitens stehen Altersgrenzen für Typisierungen bestimmter Lebenssachverhalte, bestimmter Schutzanliegen oder sonstiger Zwecke. So werden zunächst einmal diese gesetzlichen Altersgrenzen anhand des Statusrechts (rechtliche Teilhabe, staatsbürgerliche und politische Teilhabe) und weiter gemäß einer Lebensphasenorientierung aufgezeigt. An zwei Phasen der Lebensspanne finden sich Altersgrenzen besonders gebündelt: In der Phase der Kindheit und Jugend, etwa im Alter von 6–22 Jahren (Erziehungs- und Ausbildungsphase) und in der Phase des Übergangs von der Erwerbsphase zur Ruhestandsphase, etwa von < 60–70, wobei Altersgrenzen der monetären Alterssicherungssysteme einen wichtigen Teilbereich in diesem Abschnitt darstellen. Dann soll auf die rechtlich bezweckten Funktionen von Altersgrenzen eingegangen werden, wie Fähigkeitsgrenzen und Schutzgrenzen. Zum Schluß soll in einer zusammenfassenden Würdigung auch unter rechtsvergleichenden Aspekten thematisiert werden, ob und inwieweit Altersgrenzen diskriminierenden Charakter haben.