Die Europäische Union, Wissenschaft und Wirtschaft beschäftigen sich intensiv mit dem Thema
Robotik und künstliche Intelligenz (kurz: KI), welches auch Juristen im 21. Jahrhundert zunehmend
mit rechtlichen Problemen konfrontieren wird. Insbesondere der Datenschutz wird dabei auf eine Probe gestellt.
Im Folgenden wird untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen die Datenschutzgrundverordnung auf künstliche
Intelligenz Anwendung findet. Dabei muss zwischen sogenannter ,,schwacher KI‘‘ und ,,starker KI‘‘ sowie
der ,,Superintelligenz‘‘ unterschieden werden und die zukünftige Rechtsentwicklung durch die Schaffung
einer E-Person Berücksichtigung finden.