Nach 6‑jähriger Vorbereitung ist vom Deutschen Ärztetag im Mai 2018 die novellierte Musterweiterbildungsordnung verabschiedet worden. Ziel der Novelle ist die Abkehr von einer vorwiegend zeitlich hin zu einer inhaltlich normierten Weiterbildung mit gleichzeitiger Definition von Kompetenzzielen. Das für die Zulassung zur Prüfung erforderliche Kompetenzniveau soll in einem elektronischen Logbuch kontinuierlich erfasst und dokumentiert werden. Ein Nichterreichen des Weiterbildungsziels führt zur Verweigerung der Prüfungszulassung. Diese hohen Anforderungen scheinen flächendeckend nur erreichbar, wenn vor und neben dem Training in der realen Umgebung des OP kognitive und Handlungskompetenzen im standardisierten Setting modellhaft erworben werden können.