Die Aufhöhung von Niedrigwasser oberirdischer Gewässer und die Anreicherung des Grundwassers
erlangen zunehmende Bedeutung als Maßnahmen zur künstlichen Kompensation klimabedingter Beeinträchtigungen
des natürlichen Wasserhaushalts. Der Beitrag nimmt eine erste wasserhaushaltsrechtliche Einordnung
vor und untersucht die überkommenen Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie unter dem Eindruck
der Bedürfnisse des Klimawandels. Danach sind Niedrigwasseraufhöhung und Grundwasseranreicherung
als Maßnahmen der Klimaanpassung nach geltendem Recht nicht Pflicht, sondern Kür der staatlichen
Gewässerbewirtschaftung.