Zulässigkeit der Werbung für Raumfahrt- und Regulationsmedizin mit allen diagnostischen, therapeutischen und medizinischen Fachgesprächen über Telefon und VideoRL 2006/114/EG Art. 2 lit. a); UWG 2 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 1, 3a, 5 Abs. 1, 8 Abs. 1 und Abs. 3; HWG 9; BOÄ-RLP 7 Abs. 3; BÄO 2 Abs. 1 und Abs. 5; WBO-RLP 2 Abs. 2 S. 2, 3 Abs. 1 und Abs. 4

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作者
机构
关键词
D O I
10.1007/s00350-022-6180-3
中图分类号
学科分类号
摘要
Im Rahmen von 9 S. 1 HWG kann es lediglich auf eine abstrakte, generalisierende Bewertung ankommen, da sich eine Werbung unabhängig von einer konkreten Behandlungssituation an eine Vielzahl nicht näher individualisierter Personen richtet. Vor diesem Hintergrund ist ein Berufen auf 9 Abs. 2 HWG (nicht erforderlicher persönlicher ärztlicher Kontakt) im Zusammenhang mit einer ärztlichen Werbung für eine “Diagnostik für alle Organsysteme” über Telefon und Video ausgeschlossen.
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