Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen; Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, hier: Auerhuhn (Tetrao urogallus); Waldbewirtschaftungsprogramme; Angemessene Prüfung ihrer Verträglichkeit; Zur Erhaltung des Auerhuhns ausgewiesene besondere Schutzgebiete; Fehlen von Maßnahmen zur Verhinderung der Verschlechterung der Lebensräume sowie von besonderen Schutzmaßnahmen in bestimmten Gebieten
D O I:
10.1007/s10357-022-4059-8