Arzneimittel sind bestimmungsgemäß biologisch hoch aktiv. Sofern sie in Umweltmedien gelangen, muß damit gerechnet werden, daß sie Wirkungen auf Lebewesen in diesen Medien ausüben. Das Arzneimittelrecht hat dem Risiko, das von Arzneimitteln auf die Umwelt ausgehen kann, bislang wenig Beachtung geschenkt. Hier sind durch Änderungen im künfrigen Arzneimittelrecht Fortschritte zu erwarten.