Mit ihren Schlussanträgen vom 10.9.2020 zeigt Generalanwältin Kokott Wege auf, die berechtigten
Belange modernen menschlichen Lebens mit dem Schutz seltener und besonders gefährdeter Arten in Einklang
zu bringen. Nachdem in den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten das besondere Artenschutzrecht auf
europäische Initiative hin, insbesondere durch die Auslegung der diesbezüglichen Bestimmungen
in der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie durch den EuGH, immer strenger geworden ist, bahnt sich nun möglicherweise
eine neue Akzentuierung an. Auch wenn das Urteil des EuGH in dem Fall noch nicht vorliegt, lohnt bereits
jetzt ein genauerer Blick auf die Schlussanträge.