In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung als
unbenannter öffentlicher Belang i.S. des § 35 Abs. 3 S. 1 BauGB;
Erfordernis der hinreichenden inhaltlichen Konkretisierung; planerische Verfestigung
und Wirksamkeitsprognose. Raumordnungsrechtliche Untersagung und Zurückstellung
der Baugenehmigung
D O I:
10.1007/s10357-005-0698-9