Seit Jahren steigt der weltweite Bedarf an metallischen Rohstoffen. Damit wendet sich das Interesse
marinen Rohstoffen zu, die als Tiefseebergbau ergänzend zum Landbergbau heute erforscht und morgen
gewinnbar sein werden. Voraussetzung sind jedoch effektive Vorschriften zum Schutz des empfindlichen Naturraums
der Tiefsee. Als Organ des Seerechtsübereinkommens von 1982 regelt und verwaltet die Internationale
Meeresbodenbehörde (IMB) den Tiefseebergbau in internationalen Gewässern. Für Prospektion,
Exploration und Abbau von Bodenschätzen entsteht ein Regelwerk, das sich als Sekundärrecht der
IMB in Form von “mining codes” und Kontrollinstrumenten wie Referenzstudien, Umweltverträglichkeitsprüfungen,
Monitoring, finanziellen Garantien, Haftungsvorschriften und Schutzgebieten manifestiert. In den Wirtschafts-
und Festlandsockelzonen unter nationaler Zuständigkeit sind in erster Linie jedoch die Küstenstaaten
zuständig. Die Forderung nach einem vergleichbaren Schutzregime für diese Gebiete ist noch nicht
erfüllt.