Die EU hat keine originäre Regelungskompetenz für das Tierschutzrecht, verfügt aber
in zahlreichen für den Tierschutz sehr relevanten Regelungsbereichen, wie etwa zum Binnenmarkt, zur
Landwirtschaft, zur Fischerei und zum Verkehr, über zentrale Regelungskompetenzen. Die EU-Kommission
prüft derzeit, ob der rechtliche Rahmen der EU einen angemessenen Tierschutz noch ausreichend sichert;
die Tierschutzregeln der EU sollen alsbald überarbeitet werden. Dabei können auch unterschiedliche
Strategien zum Tierschutz einzelner Mitgliedstaaten vereinheitlicht und EU-weit unmittelbar verbindlich
werden. Novellierungsbedarf besteht unter anderem zum Schutz männlicher Hühnerküken. Während
in Deutschland 4c TierSchG das Töten von Hühnerküken seit Anfang 2022 grundsätzlich
verbietet, soll es in Österreich und in Frankreich zulässig bleiben, soweit es der artgerechten
Fütterung von Wildtieren dient. 4c TierSchG, der darauf trotz eines entsprechenden Änderungswunsches
des Bundesrats mit Zustimmung der Bundesregierung keine Rücksicht nimmt, ist mit dem Staatsziel zum
Tierschutz des Art. 20a GG unvereinbar.