Der Flugbetrieb über der dichtbesiedelten Bundesrepublik Deutschland ist eine immerwährende
Quelle von rechtlichen Konflikten. Während sich diese bislang primär auf die Belastung der Bevölkerung
durch Fluglärm konzentrierten, rückt mittlerweile mehr und mehr ein anderes Problem in den Fokus
der Aufmerksamkeit: Das Risiko des Auftretens eines Störfalls durch einen Flugzeugabsturz in eine
chemische Anlage. Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang die Steuerung des Flugbetriebs durch die Festlegung
von sog. Flugverfahren. Da diese teilweise auch über oder in der Nähe von Chemiebetrieben verlaufen
stellt sich die Frage, ob bei der Festlegung solcher Flugverfahren das absturzbedingte Störfallrisiko
zu berücksichtigen ist. Erstmals waren die Gerichte anlässlich des geplanten Ausbaus des Flughafens
Frankfurt/Main mit dieser Problematik befasst. Der in dieser Zeitschrift erschienene Aufsatz von Hellriegel/Schmitt
(NuR 2010, 98 ff.) zur Bedeutung des Störfallschutzes im Planungsrecht sowie eine ähnlich gelagerte
Entscheidung des VGH Kassel 1 geben nun Anlass, einen Versuch zur Klärung der immer noch offenen Fragen
zu unternehmen.