Die Belange der natürlichen Eigenart der Landschaft und des Landschaftsbildes nach §35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 BauGB i.R.d. Ansiedlung von Windkraftanlagen Ein Versuch der Katalogisierung

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作者
Claas Birkemeyer
机构
[1] Universität Bielefeld,Lehrbeauftragter für Raumordnung, Bau
[2] Sozietät Streitbörger Speckmann Partner, und Planungsrecht
关键词
D O I
10.1007/s10357-016-2975-1
中图分类号
学科分类号
摘要
Mit der Ansiedlung von Windkraftanlagen treten u.a. die Belange der natürlichen Eigenart der Landschaft und des Landschaftsbildes im Sinne des §35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) regelmäßig in Konflikt. Infolge der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts legen die Instanzgerichte zu Lasten dieser öffentlichen Belange einen restriktiven Prüfungsmaßstab an. Der Vorrang der Privilegierung finde erst dort seine Grenze, wo ein Vorhaben zu einer nicht hinzunehmenden Verunstaltung führe. Dies erfordert eine Einzelfallentscheidung, die nur schwer prognostizierbar und mit einer gewissen Subjektivität verbunden ist. Der Autor unternimmt den Versuch, den anzulegenden Maßstab unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung in objektivierbare Bahnen zu katalogisieren. Dabei beschränkt sich die Darstellung ausschließlich auf diese Belange im Genehmigungsverfahren, sie erfasst weder die weiteren in §35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 BauGB genannten Belange noch damit im Zusammenhang stehende naturschutzrechtliche Fachplanungen oder die Anforderungen an die Steuerung durch Bauleitpläne.
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