Die Eizellspende ist in Deutschland gesetzlich verboten. Verstöße hiergegen können mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet werden. Dieses Risiko trifft auch den in Deutschland tätigen Arzt, der mit einer Einrichtung im Ausland im Rahmen der Eizellspende kooperiert, selbst wenn diese im Staat der Niederlassung der Einrichtung nicht mit Strafe bedroht ist. Der Vorrang nationalstaatlicher Verbote ist europarechtlich nach der gegenwärtigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht zu beanstanden.