Debatten über die Pros und Contras der altruistischen Verbandsklage lassen sich bis in die 1970er
Jahre zurückverfolgen. Sie sind so alt, wie das moderne Umweltrecht es selber ist. Dass die Verbandsklagebefugnis
an eine besondere inhaltlich-fachliche Qualifikation der Vereinigung geknüpft sein soll, ist unstreitig.
Welcher Grad an Professionalität erreicht werden muss, andererseits aber auch nur verlangt werden darf,
um eine Vereinigung als ausreichend qualifiziert anzusehen, wird wenig diskutiert. Die veröffentlichten
Judikate sind spärlich und werden von der Kommentarliteratur zumeist unkritisch aufgenommen. Nicht
zwingend zurecht, wie diese Abhandlung aufzeigen soll. Eine Betrachtung aus aktuellem Anlass erfährt
auch der Themenbereich der Spenden an anerkannte Vereinigungen.