Antiarrhythmische Medikamente werden bei einem großen Prozentsatz der Patienten mit einem internen Kardioverter-Defibrillator (ICD) eingesetzt. Kürzlich publizierte oder vorgestellte randomisierte Studien zeigen eine signifikante Reduk tion von adäquaten und inadäquaten ICD-Therapien, insbesondere der Schockabgaben, bei Behandlung der Patienten mit Amiodaron, Sotalol oder Azimilid. Neben weiteren erwünschten Wirkungen der Antiarrhythmika wie Verlangsamung von zuvor hämodynamisch nicht tolerierten ventrikulären Tachykardien (VTs), Abnahme der Anzahl an Synkopen, verbesserter Überstimulation und Reduktion von supraventrikulären Tachykardien müssen unerwünschte Effekte wie die Verlangsamung der VTs unter die ICD-Detektionsgrenze ebenfalls berücksichtigt werden. Deshalb muss die Wahl der antiarrhythmischen Therapie bzw. die Notwendigkeit der Katheterablation bei jedem ICD-Patienten individuell unter Berücksichtigung der spezifischen klinischen und elektrophysiologischen Umstände erfolgen, d. h. unter Beachtung der Häufigkeit und Zykluslänge der VTs, der ICD-Detektionsgrenzen, möglicher Diskriminierungsprobleme gegenüber supraventrikulären Tachykardien, ihrer klinischen Präsentation sowie der möglichen Effekte auf die Defibrillationsschwelle und die linksventrikuläre Funktion. Die Katheterablation muss neben der klinischen Präsentation zudem die Art des arrhythmogenen Substrats berücksichtigen. In vielen Fällen werden die antiarrhythmische medikamentöse Therapie und die Katheterablation nicht alternativ, sondern ergänzend verwendet.